
Datenschutz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist mir ein besonderes Anliegen.
Ich verarbeite Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG).
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Verantwortlich für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Datenverarbeitung:
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DGKP Corinna Traussner BSc MSc
Beethovengasse 6
4053 Ansfelden
Telefon: 0676 / 88 398 515
E-Mail: kontakt@verlaesslichbegleitet.at
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Kontaktaufnahme
Wenn Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten (z. B. Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) zur Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen gespeichert.
Diese Daten werden ohne Ihre Einwilligung nicht weitergegeben.
Rechtsgrundlage:
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag / vorvertragliche Maßnahmen)
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Speicherung und Löschung von Daten
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Erfüllung der jeweiligen Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen.
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Ihre Rechte
Ihnen stehen grundsätzlich folgende Rechte zu:
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Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
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Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
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Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
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Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
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Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
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Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
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Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt, haben Sie das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Zuständige Aufsichtsbehörde in Österreich:
Österreichische Datenschutzbehörde
Barichgasse 40–42
1030 Wien
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Externe Links
Diese Website kann Links zu externen Websites enthalten. Für deren Inhalte und Datenschutzpraktiken wird keine Haftung übernommen.
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Änderung dieser Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung kann bei Bedarf angepasst werden, um aktuellen rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.

Impressum
verlässlich begleitet
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Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin
Corinna Traussner BSc MSc
Beethovengasse 6
4053 Ansfelden
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0676/88 398 515
kontakt@verlaesslichbegleitet.at​
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Freiberufliche Tätigkeit gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) § 36
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Gewerbeberechtigung: Personenbetreuung (freies Gewerbe)
Kleinunternehmerin gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG
Aufsichtsbehörde:
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Berufsverband: Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV)
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Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
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Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Eintragung im Gesundheitsberuferegister (GBR) unter folgender Eintragungsnummer: 21-GBR-198213
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Rechtliche Hinweise
GuKG § 14. (1) Die pflegerischen Kernkompetenzen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege eigenverantwortliche Erhebung des Pflegebedarfes sowie Beurteilung der Pflegeabhängigkeit, die Diagnostik, Planung, Organisation, Durchführung, Kontrolle und Evaluation aller pflegerischen Maßnahmen (Pflegeprozess) in allen Versorgungsformen und Versorgungsstufen, die Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitsberatung im Rahmen der Pflege sowie die Pflegeforschung.
(2) Die pflegerischen Kernkompetenzen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege umfassen im Rahmen der Gesundheits- und Krankenpflege insbesondere:
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Gesamtverantwortung für den Pflegeprozess,
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Planung und Durchführung von Pflegeinterventionen bzw. -maßnahmen,
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Unterstützung und Förderung der Aktivitäten des täglichen Lebens,
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Beobachtung und Überwachung des Gesundheitszustandes,
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theorie- und konzeptgeleitete Gesprächsführung und Kommunikation,
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Beratung zur Gesundheits- und Krankenpflege sowie die Organisation und Durchführung von Schulungen,
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Förderung der Gesundheitskompetenz, Gesundheitsförderung und Prävention,
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Erstellen von Pflegegutachten,
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Delegation, Subdelegation und Aufsicht entsprechend dem Komplexitäts-, Stabilitäts- und Spezialisierungsgrad der Pflegesituation,
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Anleitung und Überwachung von Unterstützungskräften sowie Anleitung, Unterweisung und begleitende Kontrolle von Personen gemaÌˆß §§ 3a bis 3d,
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Anleitung, Begleitung und Beurteilung von Auszubildenden,
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ethisches, evidenz- und forschungsbasiertes Handeln einschließlich Wissensmanagement,
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Weiterentwicklung der beruflichen Handlungskompetenz,
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Mitwirkung an fachspezifischen Forschungsprojekten und Umsetzung von fachspezifischen Forschungsergebnissen,
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Anwendung komplementärer Pflegemethoden,
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Mitwirkung im Rahmen von Qualitäts- und Risikomanagement,
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Psychosoziale Betreuung in der Gesundheits- und Krankenpflege.​​
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GuKG § 6. (1) Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
(2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, wenn
1. die durch die Offenbarung des Geheimnisses betroffene Person den Angehörigen eines Gesundheits- und Krankenpflegeberufes von der Geheimhaltung entbunden hat oder
2. die Offenbarung des Geheimnisses für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist oder
3. Mitteilungen des Angehörigen eines Gesundheits- und Krankenpflegeberufes über den Versicherten an Träger der Sozialversicherung und Krankenfürsorgeanstalten zum Zweck der Honorarabrechnung, auch im automationsunterstützten Verfahren, erforderlich sind.
3) Weiters besteht die Verschwiegenheitspflicht nicht, soweit der Berufsangehörige
1. der Anzeigepflicht gemäß § 7 oderder Anzeigepflicht gemäß Paragraph 7, oder
2. der Mitteilungspflicht gemäß § 37 Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (B-KJHG 2013), BGBl. I Nr. 69/2013,der Mitteilungspflicht gemäß Paragraph 37, Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (B-KJHG 2013), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 69 aus 2013,
nachkommt.